Corona-Zwangspause ab dem 2. November 2020

Der Beschluss der Länderchefs mit der Kanzlerin ist eindeutig und gilt in ganz Deutschland: „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1804936

Die Maßnahmen gelten ab 2. November und werden bis Ende November befristet. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.

Das bedeutet, dass auch im Bereich des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) der Ball ruhen muss. Und das gilt sowohl für sämtliche Trainings- als auch Spielaktivitäten. Die neue Verordnung gilt bis Ende November. Ob, wann und wie der Ball im HFV wieder rollen kann, werden das HFV-Präsidium und die spielleitenden Ausschüsse im Laufe des Novembers mit den HFV-Vereinen in Videokonferenzen besprechen.

HFV-Präsident Dirk Fischer gab am Tag des neuen Beschlusses des Bundes und der Länder, am 28.10.20, dazu folgendes Statement: „Auch der Amateursport wird seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten müssen. Dennoch ist es schwer vermittelbar, dass Kinder und Jugendliche in der Schule zusammensitzen und dann draußen an frischer Luft keinen Sport zusammentreiben dürfen. Der Sport auf dem Platz ist nicht Treiber der Infektionen. Es ist das Umfeld. Diesem Umstand sollten die Vorschriften und notwendigen Kontrollen Rechnung tragen.“

Die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) – gültig ab 2. November 2020 können Sie hier nachlesen:

https://www.hamburg.de/verordnung/

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