Spielverlegungen wegen Futsal-Länderspielberufungen

Nachdem es in den letzten Wochen zu Missverständnissen bezüglich Spielverlegungen wegen Abstellen von Spielern für die Futsal-Nationalmannschaft kam, hat sich das Präsidium des HFV an die Abteilung Verbandsrecht beim DFB gewandt und von dort folgende Auskunft erhalten:

„Nach unserer Einschätzung kommt in diesem Fall § 34 der DFB-Spielordnung, der allgemeinverbindlich ist, über die entsprechende Verweisung in den Futsal-Richtlinien zur Anwendung. Zudem ist zu beachten, dass auch auf internationaler Ebene Art. 3 des Anhangs 7 zum FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern auf den entsprechenden Anhang 1 (Abstellung von Spielern für Auswahlmannschaften der Verbände) dieses FIFA-Reglements verweist.“

Im § 34 der DFB-Spielordnung steht u.a.:
3. Ein Verein, der einen Spieler abstellen muss, hat das Recht, die Absetzung eines für ihn angesetzten Spiels zu verlangen…

Da die DFB-Spielordnung über der des HFV steht, bedeutet dies, dass zukünftig auch im HFV so verfahren werden muss, wie es in der DFB-Spielordnung steht. Dieses wird auch aktuell in einer DFB-Futsal-Spielordnung klar gestellt, die vom DFB-Präsidium vor Beginn der neuen Saison beschlossen wird.

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