Saisonunterbrechung und Regelungen für den Spielbetrieb

Liebe Sportfreunde,
das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) hat in seiner außerordentlichen Präsidiumssitzung am 25.10.2020 beschlossen, den Pflicht-Spielbetrieb im Hamburger Fußball-Verband zu unterbrechen. Die Gründe dafür sind vielschichtig und haben zur Grundlage die Entwicklung der steigenden Fälle von Erkrankten bzgl. Covid-19-Pandemie in Hamburg und die staatliche Verfügungslage im Kreis Pinneberg, wo seit dem 26.10.2020 nur noch 10 Akteure auf Grund der gestiegenen Inzidenzzahlen gleichzeitig Sport treiben dürfen und daher ein Fußballspiel nicht mehr möglich ist.

Wichtig:

Training und Freundschaftsspiele sollen weiterhin dort, wo es die Lage erlaubt, mit einem Hygienekonzept möglich sein.

Wir bitten um Verständnis für die Entscheidung und werden das weitere Vorgehen mit Ihnen in Form von Regionalkonferenzen als Videokonferenzen abstimmen. Die Termine hierfür werden wir Ihnen in den nächsten Tagen zukommen lassen.
Das Präsidium des HFV hat darüber hinaus weitere Änderungen bzgl. des Spielbetriebes unter den herausfordernden Rahmenbedingungen der CORONA-Situation beschlossen, welche wir Ihnen nachstehend mitteilen möchten. Dies betrifft insbesondere die Flexibilisierung von Regelungen bei Spielverlegungen, dem Verzicht auf die Austragung von Spielen und die Zurückziehung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb.

Spielverlegungen, die auf Grund der aktuellen CORONA-Situation gewünscht werden, müssen per E-Mail mit Begründung beantragt werden. Hierbei ist die Person anzugeben, mit der sich der jeweilige Verein geeinigt hat. Hierbei soll nach Möglichkeit direkt ein neuer Termin mit aufgegeben werden.
Können die Vereine / Mannschaften sich zwar auf eine Spielverlegung einigen, aber auf keinen neuen Termin, so teilt der antragstellende Verein dieses dem HFV mit und der HFV legt den neuen Termin fest.

Die Spielverlegungen auf Grund der CORONA-Situation sollen möglichst bis 5 Tage vor dem Spiel beantragt werden, wie es derzeit bei allen Spielverlegungen üblich ist; spätestens aber bis zum Donnerstag um 12:00 Uhr vor dem Wochenendspieltermin.
Sollte der Antrag auf Spielverlegung zu spät eingehen oder sich die betroffenen Mannschaften nicht auf eine Spielverlegung (nicht Spieltermin) einigen können, entscheidet der jeweilige spielleitende Ausschuss.
Gebühren für die Spielverlegungen werden vom HFV ab heute bis zum 30.06.2021 nicht erhoben.

Leistungsmannschaften können gemäß der Spielordnung bzw. den Durchführungsbestimmungen nicht auf die Austragung von Spielen verzichten.
Das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes hat auf Grund der COVID-19-Pandemie beschlossen, diese Regelung zu ändern.
Ab sofort besteht auch für Leistungsmannschaften die Möglichkeit auf die Austragung von Spielen zu verzichten.
Die Spieltechnischen Folgen sind die gemäß § 28 der Spielordnung.
Das Präsidium des HFV hat weiterhin beschlossen, dass der Verzicht auf die Austragung eines Spieles (Leistungs- oder Nichtleistungsbereich) nicht auf das dreimalige Nichtantreten zu einem Spiel angerechnet wird. Das bedeutet, dass ein Verein auch häufiger auf die Austragung von Spielen verzichten kann. Wir weisen darauf hin, dass der Spielverzicht vor dem Spiel Gegner, Schiedsrichter und der HFV-Geschäftsstelle mitgeteilt werden muss. Nur dann kann dies als Spielverzicht gewertet werden.
Gebühren für Spielverzichte werden vom HFV ab heute bis zum 30.06.2021 nicht erhoben.

Sollte es trotz der vorstehenden Möglichkeiten der Flexibilisierung bei den Spielverlegungen und beim Spielverzicht notwendig werden, dass Mannschaften aus dem Spielbetrieb zurückgezogen werden müssen, hat das Präsidium beschlossen, dass die dafür anfallenden Kosten gemäß der Finanzleistungen des HFV ab heute bis zum 30.06.2021 nicht erhoben werden.

Diese Regelungen sind für den Fall der Fortsetzung des Punkt- und Pokalspielbetriebs aufgenommen worden. Über diese Fortsetzung wird in den kommenden Tagen auf den gemeinsamen Regionalkonferenzen beraten werden.
Ihr HFV-Team

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