Richtlinien für Jugend-Förder-Vereine

I. Voraussetzungen
1. Es gelten die Voraussetzungen gemäß § 20 a JO.
2. Vereine, die einen Junioren-Förder-Verein gründen oder sich einem Junioren-Förder-Verein anschließen möchten, müssen vorher mindestens ein Jahr mit Juniorenmannschaften am Junioren-Spielbetrieb teilgenommen haben.
3. Neu gegründete Junioren-Förder-Vereine müssen zur Teilnahme am Spielbetrieb bis zum 31.05. den Antrag auf Aufnahme beim HFV stellen. Vereine, die einem bestehenden Junioren-Förder-Verein beitreten möchten, können den Beitritt nur zum Serienbeginn (01.07.) erklären. Die Absichtserklärung muss bis zum 31. 05. dem HFV schriftlich mitgeteilt werden.
Später (nach dem 31. 05.) eingehende Gründungsabsichten eines Junioren-Förder-Verein oder Beitritte zu einem Junioren-Förder-Verein können nur zur darauffolgenden Saison aufgenommen werden.
Für die Saison 2009 / 2010 gilt diese Regelung bis zum 17. 07. 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt können Vereine dem Junioren-Förderverein beitreten bzw. aus dem Junioren-Förder-Verein austreten.
4. Vereine, die einem Junioren-Förder-Verein angehören, können diesen nur zum Ende einer Spielserie (30.06.) verlassen. Die Absichtserklärung muss dem HFV schriftlich bis zum 31.05. erklärt werden.
5. Die Punkte 3 und 4 unterliegen für die Saison 2009 / 2010 einer Sonderfrist bis zum 17. 07. 2009.

II. Spielrecht
1. Spieler der JFV müssen die Mitgliedschaft in einem Stammverein weiterführen oder erwerben.
2. Mit dem Erhalt der Spielberechtigung für den JFV darf der Spieler in Mannschaften seines Stammvereines nicht eingesetzt werden. Bei A-Junioren ist die Ausnahmeregelung gemäß § 20 a Absatz 2 erster Spiegelstrich zu beachten.
3. Bei einem Wechsel der Spielberechtigung zwischen JFV und einem Stammverein gelten die Wechselbestimmungen gemäß den Satzungen und Ordnungen des HFV.
4. Scheidet ein Spieler altersbedingt aus dem JFV aus, geht die Spielberechtigung automatisch an den Stammverein zurück. Verbleibt der Spieler in seinem Stammverein, muss der bisherige JFV-Spielerpass mittels neuen Passantrages auf den Stammverein umgeschrieben werden. Bei einem Vereinswechsel gelten die Wechselbestimmungen gemäß den Satzungen und Ordnungen des HFV. Der Stammverein hat die Rechte und Pflichten aus den Satzungen und Ordnungen des HFV wahrzunehmen.
5. Wenn ein Verein einen JFV verlässt bzw. vom JFV ausgeschlossen wird, fällt die Spielberechtigung automatisch an den Stammverein zurück und der Spieler ist nicht mehr für den JFV spielberechtigt. Vom Stammverein muss der JFV-Spielerpass mittels eines neuen Antrages auf Erteilung einer Spielerlaubnis umgeschrieben werden.

Die Richtlinien nachstehend zum Download als PDF-Datei:

Richtlinien Junioren-Fördervereine

UNSERE PARTNER