Passantragstellung-Online – weitere Antragsarten ab 01.07.2018

Liebe Sportfreunde,

mit Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Saison 2018/2019 können nun auch weitere Antragsarten im Bereich der Passantragstellung-Online durchgeführt werden.

Neben den bisherigen Antragsarten, die bereits seit dem 01.01.2018 zur Verfügung stehen:
• Erstausstellung
• Vereinswechsel
• Abmeldung vom Spielbetrieb
• Personenänderung

Kommen nun noch folgende Antragsarten dazu:
• Internationaler Vereinswechsel/Erstausstellung
• Zweitspielrecht
• Nachträgliche Freigabe

Alle vorgenannten Antragsarten sind ab sofort nur noch im Onlineverfahren durchzuführen. Vorgänge, die ab sofort auf der HFV-Geschäftsstelle eingehen
und im Onlineverfahren bearbeitet werden könnten, werden an die Vereine zurückgesandt.
Etwaige daraus erwachsene Fristversäumnisse gehen letztendlich zu Lasten der Spieler und Spielerinnen.

Wegfallen wird die Antragsart „Pass-Duplikat“, da im Hamburger Fußball-Verband nur noch der Spielerpass Online zum Einsatz kommt.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, rechtzeitig die Passanträge zu stellen und sich bei Problemen rechtzeitig an die Mitarbeiter der HFV-Geschäftsstelle zu wenden.

Wir möchten bezüglich der Bearbeitung der neuen Antragsarten noch auf einige Informationen hinweisen:

Nachträgliche Freigabe:
Die nachträgliche Freigabe kann nur durch den aufnehmenden Verein als Antrag gestellt werden.
Das bedeutet, dass der aufnehmende Verein vom abgebenden Verein ein entsprechendes Dokument über die nachträgliche Freigabe erhalten muss, bevor der aufnehmende Verein den Antrag Online über das DFBnet stellt.

Internationaler Vereinswechsel/Erstausstellung:

Nach wie vor bleibt, dass bei Spielern/Spielerinnen mit ausländischer Nationalität, die älter als zehn Jahre sind immer ein internationaler Antrag auf Freigabe gestellt werden muss, auch wenn dieser bzw. diese in ihrer Heimat bisher kein Fußball gespielt hat.

Wir weisen darauf hin, dass bei allen Anträgen die online gestellt werden, immer alle Dokumente die für die Antragstellung benötigt werden, zwei Jahre aufbewahrt werden und auf Abruf dem Hamburger Fußball-Verband zur Verfügung gestellt werden müssen.

Unser Passsachbearbeiter auf der HFV-Geschäftsstelle, Herr Christian Böckl, E-Mail: c.boeckl@hfv.de, Tel. 040/675870-14, sowie alle anderen Mitarbeiter auf der HFV-Geschäftsstelle stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Wir bitten um entsprechende Beachtung und Weitergabe an die zuständigen Mitarbeiter.

Ihr HFV-Team

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