Neue Anträge auf Erteilung einer Spielerlaubnis

Ohne den Haken dürfen die Daten im DFBnet nicht erfasst werden!

Liebe Sportfreunde,

am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Aufgrund der Vorgaben der neuen DSGVO wurden nun der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis grundlegend überarbeitet.

Neu sind in dem Vordruck zum einen, dass hier die Zustimmung zur Datenerhebung angekreuzt werden muss.
Hierauf haben die Vereine vor der Passantragstellung im DFBnet zu achten (analog zum Kreuz beim Original Dokument eingesehen), dass der jeweilige Spieler / die jeweilige Spielerin (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) den Haken zur Datenerhebung gesetzt haben.

Weiterhin haben wir direkt aufgenommen, dass im Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis direkt das Feld für die Fotonutzung im DFBnet angekreuzt werden kann.
Wenn der jeweilige Spieler / die jeweilige Spielerin (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) den Haken gesetzt haben, dann kann auch direkt das Foto für den internen Teil des DFBnet genutzt werden.
Wenn dieser Haken nicht gesetzt worden ist, muss eine Zusatzerklärung mit dem jeweiligen Spieler / der jeweiligen Spielerin (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) geschlossen werden, damit das Foto ins DFBnet eingestellt werden darf.

Dies gilt nicht zur Veröffentlichung des Fotos bei fussball.de, dazu muss eine Zusatzvereinbarung geschlossen werden.

Wir weisen bereits heute darauf hin, dass spätestens für Antragstellungen ab dem 25.05.2018 die Formulare zu nutzen sind – die alten Formulare werden ab dem Datum nicht mehr akzeptiert. Bestenfalls nutzen Sie diese ab sofort um den Umstieg so einfach wie möglich zu gestalten.

Wir bitten Sie dringend darauf zu achten, dass diese Vorgaben bei der Passantragstellung beachtet werden, damit im Nachgang keine Nachteile entstehen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der HFV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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