Fußball-Training in Hamburg seit 13.5. mit Einschränkungen möglich

Sport im Freien für alle Sportarten wieder möglich - Abstand halten bleibt oberste Sportlerregel

Fußballtraining in Hamburg kann seit dem 13.5.2020 mit Einschränkungen wieder los gehen. Dieses wurde auf der Landespressekonferenz in Hamburg am 12.5.2020 bekannt gegeben. Alle Sportarten dürfen kontaktfrei und mit Abstand trainieren.
Fußballspiele im Amateurbereich sind weiterhin wegen des Corona-Virus untersagt.

Nach den ersten Lockerungen im Bereich des Sports in der vergangenen Woche hat der Hamburger Senat am Dienstag, 12. Mai, eine weitere Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die eine weitgehende Öffnung des Sportbetriebs in der Hansestadt ermöglicht. Demnach können alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien seit dem 13. Mai, wieder genutzt werden, sofern die Sportausübung bzw. der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgen. Eine Unterscheidung in Mannschafts- oder Individualsportarten erfolgt nicht. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen jedoch konsequent einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen im Freien ist unter Einhaltung der Auflagen ebenfalls zulässig. Das Zusammentreffen von Gruppen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach erlaubt, wenn es der gemeinsamen Sportausübung dient.
Dies gilt auch u. a. für Yoga- oder Fitnesskurse an öffentlichen Orten wie zum Beispiel in Parkanlagen. Auch die Vermietung von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Booten ist ab Mittwoch wieder möglich.

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Fachamt Sozialraummanagement, Sportabteilung gibt zum Ausüben des Trainings folgende Empfehlungen:

Handlungsempfehlungen zur Fünften Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2

Aktuelle Änderungen der Verordnung für Hamburg finden Sie HIER
In Niedersachsen gilt eine andere Regelung:
In Schleswig-Holstein gilt eine andere Regelung:

Um für bevorstehende Lockerungen für den Fußball vorbereitet zu sein, hat der DFB seinen Landesverbänden eine Broschüre zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Der Leitfaden des DFB und seiner Mitgliedsverbände soll allen Vereinen einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs geben. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.
Entscheidende Voraussetzungen sind die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern!!!


Leitfaden für Vereine ZURÜCK AUF DEN PLATZ als PDF


Wichtig: Der Schutz der Gesundheit steht über allem, und die behördlichen Verfügungen vor Ort sind zu beachten. An ihnen muss sich der Sport, muss sich jeder Verein und alle Sportlerinnen/Sportler streng orientieren. Daher ist jedem Verein dringend zu empfehlen, vor der Wiederaufnahme die örtliche Situation mit seiner Kommune zu klären. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Dieser Leitfaden bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen.

Zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in allen Vereinen des Hamburger Fußball-Verbands empfiehlt der HFV in Abstimmung mit seinen HFV-Verbandssportlehrern und dem DFB die nachstehenden grundlegenden Regelungen und Hinweise. Die Bestimmungen der Regierungen der jeweiligen Bundesländer (Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) gelten darüber hinaus.

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