Hinweise und neue Formulare zum Spielerpass-Online

Neue Formulare

Mit der Einführung zur verpflichtenden Nutzung des Spielerpass-Online ab dem 01.07.2018, sind die Vereine angehalten Fotos von Spielern und Spielerinnen ins DFBnet hochzuladen. Zuletzt kamen diesbezüglich immer mehr Fragen auf, die wir hiermit beantworten möchten. Des Weiteren haben wir unsere Formulare an die neue DSGVO angepasst, die wir Ihnen hier ebenfalls bereitstellen möchten.

Im vergangenen Jahr haben wir Ihnen Formulare bereitgestellt, bei denen vom Spieler/Spielerin bzw. vom gesetzlichen Vertreter erklärt wurde, dass das Hochladen des Fotos ins DFBnet erlaubt ist. Des Weiteren gab es Formulare, die eine Veröffentlichung auf fussball.de erlaubt haben. Aufgrund der neuen DSGVO haben wir die Formulare nun erneut angepasst, um den Schutz der Bilder weiter gewährleisten zu können. 

Wir haben die Formulare in drei unterschiedliche Formulare aufgeteilt:
1) Einverständniserklärung des Mitglieds Fotoeinstellung DFBnet Hamburger FV – stand 05.2018
Dies ist das Formular, welches das Mitglied (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) unterschreiben muss, damit das Foto ins DFBnet eingestellt werden darf. Sollten Sie einen neuen Spieler in Ihrem Verein aufnehmen, reicht das Setzen des Hakens auf dem neuen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung – das Formular entfällt dann.

2) Einverständniserklärung des Mitglieds Fotoveröffentlichung fussball.de Hamburger FV – stand 05.2018
Dies ist die Zusatzerklärung, wenn das Mitglied möchte, dass der Verein die Veröffentlichung des Fotos auf fussball.de vornimmt. Wir möchten in diesem Zusammenhang erwähnen, dass es aus unserer Sicht einfacher ist, dass sich der Spieler bei fussball.de selbst registriert und die Veröffentlichung selbst steuert.

3) Einverständniserklärung des Mitglieds Fotoveröffentlichung fussball.de Hamburger FV Zusatzerklärung U16 – stand 05.2018
Was bisher für Spieler und Spielerinnen U13 gegolten hat, gilt ab der neuen DSGVO für Spielerinnen und Spieler U16. Bedeutet, dass jeder Erziehungsberechtigte, der das Foto seines Kindes bei fussball.de veröffentlicht haben möchte, zusätzlich auch diese Einverständniserklärung unterzeichnen muss. Auch hier teilen wir Ihnen gerne mit, dass der Erziehungsberechtigte dies gerne direkt bei fussball.de vornehmen kann und der Verein somit hier eigentlich nicht tätig werden muss, sondern eine Eigensteuerung durch die Erziehungsberechtigten gegeben wäre.

Weiterhin haben wir Ihnen einen Vordruck für die Mannschaftsverantwortlichen erarbeitet, die im Auftrag des Vereins die Bilder von den Spielerinnen und Spielern fotografieren und die Bildrechte an den Verein abtreten müssen, damit diese von den Vereinen frei genutzt werden können.

Bei Spielern und Spielerinnen, bei denen am 01.07.2018 kein Passbild eingestellt ist, wird selbstverständlich NICHT das Spielrecht entzogen. Alle anderslautenden Aussagen sind schlichtweg falsch!
Die Spielberechtigungen bleiben (wie bisher auch beim Papierspielerpass) auch dann bestehen, wenn kein Passbild im DFBnet eingestellt ist.

Über die Durchführungsbestimmungen wird in Zukunft geregelt, dass wenn kein Passbild im DFBnet eingestellt ist, dass sich der Spieler oder die Spielerin vor Ort mit einem Lichtbildausweis oder anderweitig ausweisen muss, um ggfs. vor Ort feststellen zu können, dass es sich auch um den entsprechenden Spieler handelt.

Es ist wie bisher beim Papierspielerpass auch, damit zu rechnen, dass bei Feststellung eine entsprechende Ordnungsstrafe nach Finanzleistungen anhängig werden kann. Wir ändern lediglich die Übernahme vom Papierspielerpass in den Spielerpass-Online. Alle anderen Verfahren bleiben gleich.

Einverständniserklärungen müssen solang aufbewahrt werden, wie die Daten im Verein erhoben werden. Das heißt verlässt ein Spieler den Verein und die Daten werden entsprechend nicht mehr vom Verein gespeichert, können die Erklärungen datensicher entsorgt werden. Solang der Verein die Daten erhoben hat, muss die Einwilligungserklärung für den Streitfall aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund unserer Bestimmungen, die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. Auch, wenn der Spieler den Verein wieder verlassen hat und die Daten im Verein bereits gelöscht sind.

Dies gilt nur für Mitglieder, die bisher nicht ihre Einverständniserklärung abgegeben haben. D.h. jeder, der das bisherige Formular, welches wir im letzten Jahr versandt haben, bereits ausgefüllt abgegeben hat, benötigt keine neue Einverständniserklärung. Bei denen müssen Sie also nichts weiter tun.

Die alten Spielerpässe müssen datensicher vernichtet werden. Dazu wird es die Möglichkeit geben diese an den HFV im Gesamten abzugeben oder selber zu vernichten. Weitere Informationen dazu werden den Vereinen in der KW 22 per elektronisches Postfach zugesandt.

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