Fehlender Schiedsrichter-Obmann im BSA Harburg

Die Frist für die Meldung des SR Obmann ist am 16.10.2020 abgelaufen. Die folgenden Vereine des BSA Harburg haben diese versäumt und werden daher dem HFV erneut zur satzungsgemäßen Strafe gemeldet:

FC Bulgaria Hamburg
Moorburger TSV
Sportverein Vorwärts Ost
Vereinigung Tunesien
Zonguldakspor Hamburg

Die Vereine werden erneut aufgefordert, dem Vorstand des BSA Harburg (Verwaltung@bsaharburg.de) bis zum 11.12.2020 einen SR-Obmann gemäß § 9 Abs. 5 SRO zu melden, der mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet ist, die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und die BSA-Sitzungen besucht.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die satzungsgemäße Strafe durch den HFV fällig.

i.A. Marcel Schwarze
Verwaltung BSA Harburg

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