Fehlende SR-Obleute im BSA Harburg – 24.07.2018

Die Vereine Harburger SC und Vereinigung Tunesien sind der Aufforderung, dem BSA Harburg bis zum 20.07.2018 einen Schiedsrichterobmann zu benennen, der den Verein auf den BSA Sitzungen vertritt, zu melden nicht nachgekommen.

Die Vereine werden deswegen mit der satzungsgemäßen Strafe durch HFV belegt.
Sollte die Meldung des SR Obmannes bis 21.08.2018 nicht erfolgen werden die doppelten satzungsgemäßen Strafen des HFV dafür fällig.

Vorstand des BSA Harburg

Weiter Zu

UNSERE PARTNER