Datenschutz

§ 4 Rechtsgrundlagen und Datenschutz
(2) Datenschutz

a) Der Hamburger Fußball – Verband erhebt zur Erfüllung seines Verbandszweckes, z.B. bei der Erteilung von Spiel-berechtigungen, der Anerkennung als Schiedsrichter sowie der Ausstellung von Trainerlizenzen, personenbezogene Daten von Mitgliedern der HFV-Mitgliedsvereine. Diese Informationen werden im verbandseigenen EDV-System gespeichert und verarbeitet. Der HFV kann diese Daten in zentrale Informations-systeme des DFB einstellen. Ein solches Informationssystem kann vom HFV selbst, gemeinsam mit anderen Verbänden, vom DFB, gemeinsam mit diesem oder von einem beauftragten Dritten betrieben werden. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Personenbezogene Daten wie z. B. Kommunikationsverbindungen und Sperren, werden vom HFV intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Verbandszweckes erforderlich bzw. nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass seitens der betroffenen Personen schutzwürdige Interessen bestehen, die einer Verarbeitung entgegenstehen.

b) Als Mitglied des Hamburger Sportbundes, des Norddeutschen Fußball – Verbandes und des Deutschen Fußball – Bundes ist der HFV verpflichtet, bestimmte Daten an die genannten Verbände zu übermitteln. Dabei ist die Übermittlung im Einzelfall auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Die betroffenen Personen werden bei der Registrierung ihrer Daten über den jeweiligen zu übermittelnden Datenumfang informiert.

c) Der HFV informiert die Medien über besondere Ereignisse. Solche Informationen können personenbezogene Daten Einzelner enthalten.

d) Verzeichnisse mit erhobenen personenbezogenen Daten werden nur an Präsidiumsmitglieder oder sonstige Personen ausgehändigt, die im HFV eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der entsprechenden Daten erfordert.

e) Der Verband übermittelt ggf. personenbezogene Daten an Unternehmen, mit denen Kooperationsabkommen bestehen. Die Übermittlung beschränkt sich dabei auf Name, Anschrift und Geburtsjahr. Die Unternehmen werden darauf hingewiesen, dass die Daten nur für eigene Zwecke verwendet werden dürfen und somit eine weitere Übermittlung nicht zulässig ist.

f) Der Verband veröffentlicht personenbezogene Daten auf seiner Internet – Homepage, soweit dazu eine Verpflichtung besteht oder dies zur Erfüllung seines Verbandszweckes erforderlich ist.

g) Vor jedweder Verarbeitung und Veröffentlichung personen-bezogener Daten wird hierzu die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen bzw. seines gesetzlichen Vertreters bei der Datenerhebung eingeholt.

Diese Einwilligung kann jederzeit, auch für Teilbereiche, widerrufen werden.

h) Personenbezogene Daten werden nach Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung oder Veröffentlichung bzw. anderem, dem HFV schriftlich mitgeteiltem Grund, z.B. Vereinaustritt, im datenschutzrechtlichen Sinne gesperrt und entsprechend gekennzeichnet.

Diese Daten werden solange beim HFV aufbewahrt, wie dies durch gesetzliche oder andere Vorschriften des HFV, HSB, NFV oder DFB erforderlich ist. In jedem Fall unterbleibt jedwede weitere Übermittlung und Veröffentlichung. Die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Nutzung oder Übermittlung bleiben hiervon unberührt.

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