Beschlossene Ordnungsänderungen beim HFV-Verbandstag 2017 und Durchführungsbestimmungen zur Saison 2017/2018

Liebe Sportfreunde,

der Verbandstag 2017 hat am 16.06.2017 stattgefunden und trägt entsprechende Entscheidungen mit sich, die dort verabschiedet worden sind. Einige dieser Entscheidungen möchten wir Ihnen in diesem Schreiben näher bringen.

Ebenso hat das Präsidium die ergänzenden Durchführungsbestimmungen zur Saison 2017 / 2018 beschlossen, aus denen wir Ihnen ebenfalls einige Informationen mitteilen möchten.

Veränderung automatische Sperre nach einem Feldverweis auf Dauer:
(siehe hierzu die Veränderungen in § 35 Abs. 1Spielordnung)

Die automatische Sperre wurde verändert.
Diese lautet nicht mehr 1 Pflichtspiel, längstens 10 Tage.
Der Wortlaut aus der Spielordnung ist wie folgt:
Bei jedem Feldverweis auf Dauer sind betreffende Spieler oder Spielerinnen für ein Pflichtspiel aller Mannschaften, in dem eine Spielberechtigung gegeben wäre, gesperrt. (automatische Sperre).
Die automatische Sperre gilt darüber hinaus für 10 Tage für Freundschaftsspiele aller Mannschaften, in dem eine Spielberechtigung gegeben wäre.
Die automatische Sperre beginnt mit dem Feldverweis. Gegen eine automatische Sperre als solche ist kein Einspruch zulässig.

Sperre nach 5 gelben Karten in der Oberliga Herren bis Bezirksliga und Frauen-Oberliga Hamburg
(siehe hierzu Durchführungsbestimmungen Punkt 9.1.1)

Nach jeweils 5 gelben Karten in einer Mannschaft gilt eine Sperre von 1 Meisterschaftsspiel in der Mannschaft, in der die 5 gelben Karten ausgesprochen worden sind.
Die Sperre endet dabei nicht nach 10 Tagen, sondern erst, wenn dieses eine Spiel abgeleistet worden ist.
Für alle anderen Mannschaften ist der Spieler oder die Spielerin spielberechtigt.
Spielen Spieler oder Spielerinnen in mehreren Mannschaften, so werden die gelben Karten einzeln je Mannschaft gezählt.

Eintragungen von gelben Karten in der Oberliga Herren bis Bezirksliga und Frauen-Oberliga Hamburg
(siehe hierzu Durchführungsbestimmungen Punkt 3.34.1.6)
3.34.1.6. Eintragungen von persönlichen Strafen in den Spielbericht
In Spielklassen, in denen nach 5 gelben Karten gesperrt wird, sollen die mannschaftsverantwortlichen Personen unverzüglich nach Spielende auf Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen in der Kabine zugehen, um die Eintragungen der persönlichen Strafen in den Spielbericht abzugleichen.

Erst danach ist der Spielbericht-Online durch den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin abzuschließen.

Die Eintragungen in den Spielbericht sind nicht anfechtbar.

Sperre nach gelb / roten Karte in der Oberliga Herren bis Bezirksliga und Frauen-Oberliga Hamburg
(siehe hierzu Durchführungsbestimmungen Punkt 9.1.2)

Eine gelb/rote Karte zieht eine Sperre von 1 Meisterschaftsspiel in der Mannschaft nach sich, in der er oder sie des Feldes verwiesen wurde.
Die Sperre endet dabei nicht nach 10 Tagen, sondern erst, wenn dieses eine Spiel abgeleistet worden ist.
Durch eine gelb/rote Karte bleibt die Addition der bisherigen gelben Karten unverändert.

Ergebnismeldungen nach Spielende
(siehe hierzu die Veränderungen in § 23 a Spielordnung)

Die Ergebnisse müssen nicht mehr bis 18:00 Uhr am Spieltag eingepflegt werden, sondern bereits eine Stunde nach Spielende.

Abschluss des Spielberichts durch den Schiedsrichter
(siehe hierzu die Veränderungen in § 33 Abs. 4 Spielordnung)

Der Spielbericht muss zukünftig bis spätestens am Tag nach dem Spiel durch den Schiedsrichter abgeschlossen werden.

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