Berufung des HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V. gegen das Urteil des Jugendrechtsausschusses vom 28.08.2018

Urteil im schriftlichen Verfahren

Betrifft: Berufung des HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V. gegen das Urteil des Jugendrechtsausschusses vom 28.08.2018 (Sperre des Spielers Nermin Adzovic). 

vom 24.10.2018

1.) Das Berufungsverfahren wird wieder aufgenommen.
2.) Das Urteil des Verbandsgerichts vom 26.09.2018 wird aufgehoben und die Berufung zurückgewiesen.
3.) Die Berufungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist verfallen. Die Verfahrenskosten i.H.v. 35,00 € trägt der Verein Hamburg-Horner TV v. 1905 e.V.
4.) Gegen diese Entscheidung kann die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich beim HFV e.V. zu stellen.

1.
Gem. § 8 Abs.3 RuVO kann ein Rechtsorgan des HFV e.V. ein bereits durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossenes Verfahren wieder aufnehmen, wenn ihm neue, bis dahin unbekannte Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden.

Dies ist vorliegend der Fall.

Dem Verbandsgericht sind die vom Jugendrechtsausschuss (JRA) im Rahmen der Verhandlung vom 16.10.2018 protokollierten Aussagen der Zeugen Paus (SR) und Wittern sowie deren schriftliche Stellungnahmen, die den vor dem JRA getätigten Aussagen entsprechen, nach der Verhandlung des JRA bekannt geworden.

Die Aussagen beinhalten neue Tatsachen, die dem Verbandsgericht vor seiner Verhandlung am 26.09.2018 nicht bekannt waren. Denn die genannten Zeugen wurden in der Verhandlung des Verbandsgerichts nicht vernommen, da sie (kurzfristig, aber entschuldigt) nicht an jener Verhandlung teilgenommen hatten.

2.
Aus den vom JRA protokollierten Aussagen vom 16.10.2018 ergibt sich, dass ausgeschlossen werden kann, dass der Spieler Honari, der gegenüber dem Verbandsgericht vorgegeben hatte, die Tätlichkeit begangen zu haben, tatsächlich der Täter war.

Der Spieler Honari ist dem Zeugen Paus aus dessen ehemaliger Co-Trainertätigkeit beim Horner TV persönlich bekannt und wäre von ihm zweifellos als Verantwortlicher erkannt worden. Es bestehe – so der Zeuge – kein Zweifel daran, dass der ursprünglich vom JRA verurteilte Spieler Adzovic und eben nicht der Spieler Honari die Tätlichkeit begangen habe.

Der JRA hat den Spieler Honari wegen seiner falschen Aussage vor dem Verbandsgericht mit Urteil vom 16.10.2018 zu einer Sperre bis zum 15.04.2019 verurteilt. Das Urteil des JRA ist rechtskräftig.

3.
Hieraus folgt, dass das Verbandsgericht im Rahmen der Verhandlung vom 26.09.2018 vorsätzlich getäuscht worden ist, indem sich ein Spieler als Täter ausgab, der tatsächlich nicht verantwortlich für die Tätlichkeit war. Offenkundig erfolgte dies, um die Bestrafung des wahren Täters – des vom JRA ursprünglich verurteilten Spielers Adzovic – zu verhindern.

Die Berufung war daher mit der Kostenfolge der §§ 39, 40 RuVO zurückzuweisen.

Mittig
Verbandsgericht

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