Berufung der SpVg Billstedt-Horn gegen das Urteil des JRA vom 17.04.2018

Urteil

Betrifft: Berufung der SpVg Billstedt-Horn gegen das Urteil des JRA vom 17.4.2018 betreffend die Vorfälle im Spiel Nummer 034 324 025 vom 8.4.2018 zwischen Billstedt-Horn 1.C und Paloma 4.C

1.) Auf die Berufung wird das Urteil des JRA, soweit hierüber noch zu entscheiden war, wie folgt geändert:

a) Die Spieler Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie werden wegen grober Unsportlichkeit vor dem JRA jeweils für die Zeit vom 17.4.2018 bis 16.10.2018 gesperrt.

b) Die Sperren werden ab dem 17.7.2018 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfristen enden am 16.1.2019.

2.) Die Berufungsgebühr ist verfallen. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 50,00 zuzüglich Schiedsrichterspesen in Höhe von 9,00 € und Fahrtkosten in Höhe von 6,40 € trägt der Berufungsführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Berufung, soweit über sie nach dem Beschluss des Verbandsgerichts vom 3.5.2018 noch zu entscheiden war, ist zulässig und zu einem geringen Teil begründet.

Die Spieler Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie hatten in der mündlichen Verhandlung vor dem JRA am 8.4.2018 zusammen mit dem Spieler Aboobaker Farouq gestanden, eine andere Person mit Dreck beworfen zu haben. Mit der Berufung behaupten die Spieler Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie, zu diesem Geständnis vom Vorsitzenden des JRA genötigt worden zu sein. Lediglich der Spieler Aboobaker Farouq habe mit Dreck geworfen.

Nach der vom Verbandsgericht durchgeführten Beweisaufnahme steht fest, dass die Spieler Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie zu einem Geständnis vom Vorsitzenden des JRA nicht genötigt wurden. Der Vorsitzende des JRA hatte lediglich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auf mögliche Konsequenzen bei einer „Strafvereitelung“ hingewiesen. Hierzu war der Vorsitzende des JRA sogar verpflichtet.

Den Spielern Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie ist jedoch zuzubilligen, dass sie die Folgen einer Strafvereitelung ( Sperre der gesamten Mannschaft ) im Interesse der gesamten Mannschaft abwenden wollten und deshalb bewusst ein falsches Geständnis abgelegt haben.

In der weiteren Beweisaufnahme wurde insbesondere durch die Aussage des Schiedsrichters bestätigt, dass lediglich der Spieler Aboobaker Farouq mit Dreck auf eine andere Person geworfen hatte.

Die Spieler Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie haben in der Verhandlung vor dem JRA falsch ausgesagt und damit versucht, eine gegen die gesamte Mannschaft gerichtete mögliche Strafe zu vereiteln. Dieses Verhalten ist grob unsportlich.

Das Verbandsgericht hält als Strafen Spielsperren für beide Spieler für die Zeit vom 17.4.2018 bis 16.10.2018 für schuld- und tatangemessen, aber auch für erforderlich. Den Spielern Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyie muss auch unter präventiven Gesichtspunkten deutlich gemacht werden, dass auch Unsportlichkeiten vor den Sportgerichten empfindliche Strafen nach sich ziehen können.

Die verhängten Sperren konnten jedoch unter dem Eindruck, den die Spieler Eclesias Akplaka und Jeremia Afriyiein der mündlichen Verhandlung hinterließen, teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass die bisher unbescholtenen Spieler sich bereits diese Verurteilung und die teilweise Verbüßung der Sperren zur Warnung gereichen lassen.

Die Berufungsgebühr in voller Höhe und die gesamten Kosten waren dem Berufungsführer trotz eines geringfügigen Obsiegens aufzuerlegen. In der ersten Instanz hätten der Vereinsvertreter bzw. der Trainer vor oder nach dem falschen Geständnis eingreifen müssen. Zumindest dem Trainer war vor dem falschen Geständnis bekannt, dass lediglich der Spieler Aboobaker Farouq der Täter war. Eine zweite Instanz wäre dann vermieden worden.

Die Berufung war demnach mit der Kostenfolge der §§ 39 und 40 RuVO zurückzuweisen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

Weiter Zu

UNSERE PARTNER