Änderungen Durchführungsbestimmungen

Das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes hat auf seiner letzten Sitzung eine Änderung der Durchführungsbestimmungen beschlossen.
Der Punkt 4.8.1.2 Werbemaßnahmen im Bereich der Pokalspiele wurde neu gefasst.
Wir bitten um Beachtung der Änderung.

4.8.1.2. Werbemaßnahmen
Werbemaßnahmen sind unter den beteiligten Vereinen abzusprechen.

In den Pokalwettbewerben des ODDSET- und Holsten-Pokals ist die Trikot- und Hosenwerbung sowie
die Werbung auf Trainings- und Aufwärmkleidung, die in Konkurrenz zu den entsprechenden Hauptsponsoren
des jeweiligen Wettbewerbes stehen, ab dem Viertelfinale nicht erlaubt. Dieses gilt auch für die Bekleidung
bei Interviews jeglicher Art nach den Spielen. Diese Regelung gilt gleichermaßen auch für den Frauen- und Jugendbereich.
Verstöße hiergegen gelten als grobe Unsportlichkeit.

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