Änderungen Durchführungsbestimmungen zur Saison 2015 / 2016

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3.4.2. Untere Herren und Alte Herren „Sonderklassen“
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Senioren
Für die ab 01.07.2016 einzuführenden Klassen
– Senioren Oberliga ‘SOL’ (2 Staffeln)
– Senioren Landesliga ‘SLL’ (4 Staffeln)
– Senioren Bezirksliga ‘SLB’ (4Staffeln)
gilt die Saison 2015/2016 als Qualifizierungssaison.
Maßgeblich für die Einstaffelung sind die Abschlusstabellen der Qualifizierungssaison.

Für die Senioren Oberliga qualifizieren sich die 1.- und 2.-Platzierten je Staffel S01-S10 und die 4 besten 3.-Platzierten nach errechneten Quotienten (Anzahl Punkte durch Anzahl Spiele).
Sollten zwei oder mehr Mannschaften den gleichen Punktquotienten aufweisen, qualifiziert sich die Mannschaft mit dem besten Quotienten gebildet aus der Tordifferenz geteilt durch die Anzahl der gespielten Spiele.
Sollte auch dieser Quotient bei mehreren Mannschaften gleich sein, entscheidet der Quotient aus der Anzahl der erzielten Tore geteilt durch die Anzahl der gespielten Spiele darüber welche Mannschaft als nächste in die Senioren Oberliga aufsteigt.

Für die Senioren Landesliga qualifizieren sich die 6 restlichen 3.-Platzierten alle 4.-, 5.-, 6.- und 7.-Plazierten sowie die 2 besten 8.-Platzierten nach errechneten Quotienten (Anzahl Punkte durch Anzahl Spiele).
Sollten zwei oder mehr Mannschaften den gleichen Punktquotienten aufweisen, qualifiziert sich die Mannschaft mit dem besten Quotienten gebildet aus der Tordifferenz geteilt durch die Anzahl der gespielten Spiele.
Sollte auch dieser Quotient bei mehreren Mannschaften gleich sein, entscheidet der Quotient aus der Anzahl der erzielten Tore geteilt durch die Anzahl der gespielten Spiele darüber welche Mannschaft als nächste in die Senioren Landesliga aufsteigt.

Alle restlich Platzierten und Neumeldungen werden für die Einstaffelung in der Senioren Bezirksliga berücksichtigt. Sollte eine Staffel die Saison 2015/2016 mit weniger als 8 Platzierten beendet werden, erhöht sich die Anzahl der 8.-Platzierten bei der Qualifikation für die Senioren Landesliga entsprechend.

Hier gelangen Sie zu den aktuellen Durchführungsbestimmungen

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