7 Vereine des HFV bekamen durch das DFB-Bonussystem 27.650 Euro

Gute Jugendarbeit wurde in sieben Vereinen des HFV mit insgesamt 27.650,00 Euro belohnt. 18.000,00 Euro gab es für Nachwuchsarbeit im Juniorenbereich, 9.650,00 Euro für Nachwuchsarbeit im Juniorinnen-Bereich. Vor der Sitzung des Verbandsausschusses am 24.10.2019 wurden die Schecks an die Vertreter der Vereine durch HFV-Präsident Dirk Fischer, die AFM-Vorsitzende Andrea Nuszkowski, und den VJA-Vorsitzenden Jens Bendixen-Stach übergeben.  

Bei den Juniorinnen gab es für:
SV Rugenbergen: 3.950,00 € (Christin Martina Ingrid Meyer)
USC Paloma: 5.700,00 € (Nora Clausen)
Bei den Junioren gab es für:

SC Egenbütttel: 2.700,00 € (Robin Velasco)
HEBC: 3.950,00 € (David Lennart Philipp)
SC Nienstedten: 3.950,00 € (Jakob Münzer)
Bramfelder SV: 3.700,00 € (Derrick Köhn)
HT 16: 3.700,00 € (Aaron Opoku)

Um seine Talentförderung wird der deutsche Fußball in der ganzen Welt beneidet. Leistungszentren, Eliteschulen des Fußballs, DFB-Stützpunkte, Amateurvereine – je nach individuellem Leistungsniveau und Entwicklungsstand erfährt jedes Talent die bestmögliche Ausbildung. Doch wie funktioniert die Talentförderung im Detail? Wie werden aus den Kindern und Jugendlichen von heute die Weltmeister von morgen? Wie sieht die Arbeit an Leistungszentren, Eliteschulen und Stützpunkten aus?
Talentförderung fängt schon früh an. Noch bevor junge Talente in die Leistungszentren der Spitzenclubs wechseln, werden sie in Amateurvereinen ausgebildet. 3,2 Millionen Euro hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) seit 2006/2007 an diese Vereine an der Basis ausgeschüttet, um sie in dieser wichtigen Arbeit zu unterstützen.

Das Geld wird im Rahmen eines Bonussystems für Amateurvereine als Belohnung ausgezahlt, wenn ein früherer Spieler einen Einsatz in einer DFB-U-Nationalmannschaft hat. Die Auszahlung der Boni ist für den DFB eine Möglichkeit, den Vereinen einen Anreiz zu schaffen, sich im Bereich der leistungsorientierenden Talentförderung zu engagieren. Schon seit den 90er-Jahren gibt es das Bonussystem des DFB, zur Saison 2006/2007 wurde es neu konzipiert.
Doch wie kommt das Geld bei den Vereinen an und welche Voraussetzungen gibt es, um einen Bonus zu erhalten? Der DFB führt im Bereich der Talentförderung eine umfangreiche Statistik über die eingesetzten Spieler in den U-Nationalmannschaften. Berücksichtigt werden hier Spieler, die mindestens ein offizielles Länderspiel im Bereich der U 16-, U 17-, U 18- oder U 19-Junioren beziehungsweise der U 17- oder U 19-Juniorinnen absolviert haben. Ist ein Spieler erfasst, wird seine Karriere im Jugendbereich überprüft. Berücksichtigt werden im Rahmen der DFB-Bonuszahlungen die Vereine bis zur 3. Liga, die mindestens zwei Jahre an der Ausbildung der späteren U-Nationalspieler/innen beteiligt waren. Klubs der Bundesliga oder 2. Bundesliga sind vom Bonussystem ausgeschlossen.

Ist ein Amateurverein vom DFB erfasst worden, wird die Zahlung des Bonus automatisch veranlasst. Das Geld fließt dann über den zuständigen Landesverband an den Verein. „Natürlich gibt es Vorgaben, wofür das Geld verwendet werden muss“, sagt Thorsten Becht, Referent für Talentförderung beim DFB. Die Bonuszahlung muss demnach für „Maßnahmen zur Förderung des Juniorenfußballs“ verwendet werden – also Bälle, Trikots, Trainingsutensilien oder ähnliches für die jungen Mitglieder. Die zweckgebundene Verwendung durch den Verein wird vom jeweiligen Landesverband kontrolliert. Zur Zeit liegt der Sockelbetrag des Bonussystems bei 1200 Euro, die einem Verein für die zweijährige Ausbildung eines Spielers oder einer Spielerin ausgezahlt werden. Für jedes weitere Jahr erhält der Verein weitere 500 Euro. „Hier ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt“, erklärt Becht.
Neben dem Bonussystem für die Amateurvereine gibt es eine Ausbildungsentschädigung für Vereine, deren ehemalige Spieler im Profifußball angekommen sind. Voraussetzungen sind: Sie müssen erstmalig im Bereich des DFB einen Lizenzspielervertrag unterschreiben, höchstens das 23. Lebensjahr vollendet haben und als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen eingesetzt werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung hängt dabei von der Spielklassenzugehörigkeit der Lizenzmannschaft ab, in der der Spieler erstmalig zum Einsatz kam. Auch der Vaterverein, also der Verein, für den der Spieler erstmals im Bereich des DFB und zudem drei Jahre ununterbrochen gespielt hat, hat Anspruch auf eine anteilige Ausbildungsentschädigung. Diese beträgt 10% von dem jeweiligen Grundbetrag für Vereine der ersten und zweiten Liga.

Fest steht also, dass sich die Arbeit im Jugendbereich für Amateurvereine neben der sozialen Komponente auch finanziell lohnen kann. Der DFB unterstützt seine Basis durch sein Bonussystem und die Ausbildungsentschädigung großzügig. Und davon profitieren nicht nur die Vereine, sondern in erster Linie die wichtigsten Akteure im Fußball: die Spieler.

[ja/cb]

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