Aktualisiertes Hygienekonzept des HFV ab 01.10.2021

Folgende Punkte wurden ergänzt bzw. geändert:

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

auf Grund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Eindämmungsverordnung (EVO) der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24.09.21 mit Änderungen zum 25.09.21 hat der HFV sein Hygienekonzept aktualisiert. Dabei gibt es Änderungen in den Bereichen Kontaktverfolgung, Ticket-Vorverkauf und 2G-Modell.

Seite 3 (1. Grundsätze):
Klarstellung: Das Abstandsgebot der jeweiligen Verordnung ist bindend.

Seite 4 (2. Erhebung der Kontaktdaten):
Für Hamburg gilt:
Die Datenerhebung ist nur noch für das Publikum gemäß § 18a der EVO erforderlich.

Die Kontaktdaten der Schiedsrichter*innen, Mannschaftsverantwortlichen und Spieler*innen, die als Nutzer*innen der Sportanlage gelten, sind gemäß § 20 der EVO nicht mehr verpflichtend.
In Schleswig-Holstein und Niedersachsen kann es abweichende Regelungen geben.

Seite 17 (11. Zuschauer*innen):
Der verpflichtende Vorverkauf und die damit verbundene Buchung vorab von festen Sitz- und Stehplätzen ist aufgehoben worden.

Seite 18 (11. Zuschauer*innen):
Da das Zwei-G-Optionsmodell im Amateurfußball nicht anwendbar ist (siehe dazu Seite 23), ist die Seite zu streichen.

Seite 23 (15. Zwei-G-Optionsmodell):
Da das Zwei-G-Optionsmodell im Amateurfußball nicht anwendbar ist, ist die Seite aktualisiert mit dem Link zum Artikel des HFV mit detaillierter Erklärung dazu.

Seite 24 und 25 (15. Zwei-G-Optionsmodell):
Da das Zwei-G-Optionsmodell im Amateurfußball nicht anwendbar ist (siehe dazu Seite 23), sind die Seiten zu streichen.

Das aktuelle Hygienekonzept des HFV (Stand 01.10.2021) ist hier zu finden.

Hier geht es zu allen Hygienekonzepten: des DFB, des HFV und der Vereine, die am Spielbetrieb des Hamburger Fußball-Verbandes teilnehmen.

Weiter Zu

UNSERE PARTNER