Gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom 17.05.2023 wird er Punkt 3.3 der Durchführungsbestimmungen für 2022 / 2023 mit dem folgendem Text ergänzt:
In einer Verlängerung darf ein*e sechste*r auf dem Spielbericht aufgeführte*r Ersatzspieler*in eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat wie für ihre Auswechslungen in der regulären Spielzeit drei Spielunterbrechungen zur Verfügung. In der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung genutzt werden. Auswechslungen, die in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.
In der regulären Spielzeit nicht genutzte Spielunterunterbrechungen und Auswechslungen können in der Verlängerung genutzt werden. Wurden in der regulären Spielzeit je eine Auswechslung in einer Unterbrechung durchgeführt, so können in der Verlängerung noch insgesamt vier Auswechslungen in zwei Spielunterbrechungen durchgeführt werden.