Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung

Gemäß § 24 Abs. 2 Satzung hat das Präsidium auf seiner Sitzung am 06.08.2020 folgende Änderungen der Ordnungen beschlossen:

rot und unterstrichen = neu aufgenommen
blau und durchgestrichen = gestrichen

§ 32 Strafen gegen außerordentliche Mitglieder des HFV, seine Mitgliedsvereine, deren Mitglieder, Offizielle, Betreuer oder Betreuerinnen, Trainer oder Trainerinnen, Mannschaften, Spieler oder Spielerinnen und Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen, sowie ehrenamtliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des HFV


(24) Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen und damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsmaßnahmen (Auflagen, Genehmigungen etc.), die von der jeweiligen zuständigen öffentlichen Stelle zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erlassen worden sind:

Verwarnungen, Verweise mit oder ohne Auflagen, Geldstrafen bis zur Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall und Sperren bis zur Dauer von 3 Jahren, Spielen unter vollständigem oder teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit sowie Spielen auf einem neutralen Platz oder auf Platz des Gegners.
In besonders schweren Fällen kann der Verein bzw. die Mannschaft aus dem jeweiligen Wettbewerb ausgeschlossen werden.

UNSERE PARTNER