• Gewaltprävention

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Die Umfrage Endet am 29.02.2012 um 23:59 Uhr

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Interview mit dem HFV-Sicherheitsbeauftragten Volker Sontag

Thema: Pyrotechnik und Flaschenbier auf Fußballplätzen
Unerfreuliche Vorkommnisse aus der jüngsten Vergangenheit, die im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik und einem Flaschenwurf auf Fußballsportplätzen stehen, führten  erneut zu  öffentlichen Diskussionen über Regelungsbedarfe im Einzelfall bzw. das Erfordernis von restriktiveren Sicherheitsrichtlinien für alle Spielklassen.
Carsten Byernetzki sprach mit dem Sicherheitsverantwortlichen des Hamburger Fußball-Verbandes, Volker Sontag.

„Nach gültiger Gesetzeslage ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf Fußballplätzen verboten!“ – Foto: Getty
  
Haben wir ein grundlegendes Sicherheitsproblem auf Hamburgs Fußballplätzen?
Sontag: Davon kann keine Rede sein. Obwohl wir es in Hamburg  bislang nur mit Einzelfällen zu tun hatten, dürfen wir das aber nicht zum Anlass nehmen, uns zurückzulehnen. Hamburg ist sicherlich keine Oase der Glückseligkeit. Erschreckend ist  die  bundesweite Entwicklung der Gewalt in unserer Gesellschaft, auch auf Fußballplätzen. Das gilt sowohl für  ihr Ausmaß, als auch ihrer  zunehmenden Brutalität. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des HFV sich 2010 entschlossen, eine grundsätzliche Sicherheitsrichtlinie für den Gesamtspielbetrieb sowie eine besondere Sicherheitsrichtlinie für die Oberliga Hamburg umzusetzen.
 
Diese Sicherheitsrichtlinien sind sehr allgemein gehalten und haben zum Teil keinen verpflichtenden Charakter.
Sontag: Das ist so gewollt. Wir sind nach dem Grundsatz verfahren, den Vereinen möglichst geringe  Verpflichtungen aufzubürden und nur soviel zwingende Vorgaben zu machen, wie  unbedingt nötig. Deshalb haben wir die 24 Seiten umfassenden weitreichenden Empfehlungen des DFB für die 5. Spielklasse nur teilweise übernommen und lediglich im Bereich der Oberliga einige obligatorische Umsetzungen festgelegt.  Ansonsten setzen  wir auf die Eigenverantwortung der Vereine unter dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe.
 
Bei zwei Sportgerichtsverhandlungen im September 2011, bei denen es um das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen und  um das Werfen einer Bierflasche ging, war festzustellen, dass diese Sachverhalte nirgendwo zu Papier standen. Wie ist das möglich?
Sontag: Wie bereits ausgeführt, hat der HFV aus den vorgenannten Gründen bislang bewusst auf einen Verbotskatalog und das verbindliche Einfordern von Stadionordnungen für alle Spielstätten verzichtet. Es gibt aber auch Vereine im HFV, die eine Sinnhaftigkeit für sich erkannt  und  entsprechende Regelungen in ihren Stadionordnungen festgeschrieben haben. Diese Verfahrensweise macht es allen Beteiligten einfacher und sorgt für klare Rechtsverhältnisse.
 
Einige Vereine und deren Fan-Gruppierungen fordern die Freigabe von Pyrotechnik auf Fußballplätzen. Wie ist die derzeitige Rechtslage?
Sontag: Ohne ein umfassendes Rechtsgutachten abgeben zu wollen, möchte ich einige Eckpunkte anführen.
Feuerwerkskörper gelten nach deutschem Recht als pyrotechnische Gegenstände und unterfallen dementsprechend dem deutschen Sprengstoffrecht. In den einschlägigen Vorschriften trägt der Gesetzgeber der hohen Verletzungs- und Unfallgefahr, die von Feuerwerkskörpern / bengalischen Feuern / Handfackeln / Rauchpulver ausgeht, Rechnung.
Grundsätzlich gilt, dass nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden dürfen. Lediglich für die Neujahrsnacht ist auch Privatpersonen das freie Abschießen von Feuerwerkskörpern bestimmter Klassen erlaubt. Wer zu einem anderen Datum als Sylvester ein Feuerwerk veranstalten möchte, muss sich dafür von örtlich zuständigen Behörden die Erlaubnis holen.
Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung ist gemäß Spreng-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 SprengG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Es genügt bereits fahrlässiges Handeln.
Darüber hinaus sollte erwähnt werden, dass im konkreten Fall unbeteiligte Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik verletzt werden können, was den strafrechtlichen Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt und nicht unerhebliche zivilrechtliche Forderungen zur Folge haben dürfte.
 
Danach ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf Fußballplätzen verboten?
Sontag: Nach gültiger Gesetzeslage kann dies nur bejaht werden. Vor dem Hintergrund des Gefährdungspotenzials, das beim Abbrennen von Pyrotechnik zweifelsohne besteht, kann ich mir eine  Freigabe auf Fußballplätzen auch zukünftig nicht vorstellen. Das gilt insbesondere unter dem erschwerenden Aspekt,  dass ein solches Verhalten in größeren Menschenansammlungen leicht zu panikartigen und somit unkontrollierbaren Verhalten führen kann. Der HFV wird bei entsprechenden Zuwiderhandlungen sportgerichtlich reagieren.
Die überregionalen Verbände FIFA, UEFA und DFB beurteilen das derzeit genauso und gehen restriktiv gegen Verursacher (Stadionverbote) und Vereine/Verbände (Punktabzüge, Platzsperren) vor.
 
Dagegen wehren sich bundesweit zahlreiche Fanbewegungen und fordern die Legalisierung von Pyrotechnik in Fußballstadien.
Sontag: Das trifft zu. Anfang 2011 wurde dem DFB-Präsidenten Theo Zwanziger auf einem Sicherheitskongress in Frankfurt ein Konzeptentwurf zahlreicher Ultrafanbewegungen zur Legalisierung des Einsatzes von Pyrotechnik unter Beachtung gewissen Voraussetzungen übergeben.
Die Konzeption wurde mit der verbindlichen Zusage entgegengenommen, dass sich die zuständigen Gremien ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen. Das ist geschehen. Aktueller Stand ist nunmehr, dass das DFB-Präsidium in seiner Sitzung vom 19.08.2011 beschlossen hat, ein Gutachten in Auftrag zu geben. In diesem Gutachten sollen die baulichen sowie haftungsrechtlichen Fragen und ebenso die versicherungstechnischen Einordnungen in einem entsprechenden Rechtsgutachten geklärt werden. Erst nach Vorliegen dieses Rechtsgutachtens wird mit einer Entscheidung zu rechnen sein.
 
Ein weiterer Fall, bei dem sich das Sportgericht mit einem Flaschenwurf befassen musste, hat zu kontroversen Diskussionen zwischen den Vereinen geführt. Wie positioniert sich der HFV?
Sontag: Das Sportgericht musste im zugrundeliegenden Fall verhandeln, weil ein unbekannt gebliebener Zuschauer der Gastmannschaft während eines Oberligaspieles eine Flasche in Richtung Spielfeld geworfen hatte.  Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Da der Täter das „Corpus delicti“  auf der Sportanlage gekauft hatte, wurden beide Vereine mit einer Geldstrafe belegt.
Die eine Fraktion fordert jetzt ein absolutes Flaschen- und Gläserverbot auf allen Fußballsportplätzen, unabhängig von der Spielklasse, um solche Vorkommnisse zukünftig zu vermeiden. Die andere Seite sieht aufgrund eines Einzelfalles keine Veranlassung etwas an der bisherigen Regelung zu ändern.
Bislang ist  die Form des Getränkeverzehrs auf den Sportanlagen seitens des  HFV  nicht zwingend geregelt. Einige Vereine haben diese Problematik bereits  über eine selbst gegebene Stadionordnung  gelöst, wonach  Getränke auf der Sportanlage nur in Papp- bzw. Plastikbechern verabreicht werden dürfen. Das ist zweifellos der beste Weg. Deshalb die dringend Empfehlung des HFV auf Fußballplätzen grundsätzlich keine Getränke in Gläsern bzw. Glasflaschen auszugeben.
 
Was bedeutet das jetzt konkret für die Praxis und wie soll das umgesetzt werden?
Sontag: Wir erwarten in diesem Zusammenhang von allen Oberligavereinen, dass diese  Empfehlung beachtet und  aufgrund eigener Einsicht umgesetzt wird. Zuwiderhandlungen sollten von den jeweiligen Sicherheitsverantwortlich bzw. den eingesetzten Ordnern zum Anlass genommen werden, entsprechende Ansprachen vorzunehmen.
Für alle anderen Spielklassen wird die gleiche Empfehlung  gegeben,  die Umsetzung ist jedoch  freigestellt. Die zukünftige Entwicklung wird zeigen, ob diese Verfahrensweise ausreicht oder in den Sicherheitsrichtlinien und Durchführungsbestimmungen des HFV festgeschrieben werden muss.
 

Volker Sontag, Sicherheitsbeaufragter des HFV - Foto: Byernetzki
 
 
 
 
 
  


COOLNESSTAGE

Information des JLA
- die Coolness-Tage für Jugendliche und Erwachsene sind grundsätzlich nicht kostenlos! Coolness-Tage sind keine Kurzschulungen, da sie einen Zeitrahmen von 9 Lehreinheiten (LE) beanspruchen.
- Spielbeobachtungen die durch Vereine gewünscht werden sind ebenfalls kostenpflichtig!

 

 

"Kinder stark machen"

"Kinder stark machen" - für ein Leben ohne Gewalt und Sucht

Mit diesem Angebot will der HFV allen Trainern, Betreuern, Jugendleitern und Eltern Unterstützung und Hilfe an die Hand geben, die sich im Bereich des Sports auch die sozialen Fähigkeiten der Kinder bezüglich des „Fairplay“ und des Umgangs mit „Suchtmitteln“ stärken wollen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht dabei die Vermittlung von Spaß und Freude am Fußballsport. Sowohl sportartspezifisch als auch über den Tellerrand des Fußballsports hinaussehend werden wir im Rahmen dieser Fortbildungen Spiele und Übungen zu folgenden Bereichen präsentieren:
- Selbstwahrnehmung
- Fremdwahrnehmung
- Vertrauensbildung
- Teambildung
- Konfliktaustragung
 
Mit allen Teilnehmern werden dazu Spiele und Übungen praktisch durchgespielt. Denn, nur was man selber probiert hat, kann man wirklich bewerten. Nur was man selber für gut befindet, kann man auch glaubwürdig an andere weitervermitteln.
Eine kleine Auswahl der Spiele und Übungen:
Konzentrations- und Aufwärmübungen
„Aufwärmen 1 – 10“, „Ball führen, rempeln, entschuldigen, wegspitzeln“, „Erde, Wasser, Blitz, Feuer“, „Laufrichtung – Ballrichtung“, „Begrüßungsdribbling“, „Popkorn“, „Obstsalat“, „Autorennen“, „Stadt, Land, Fluss, Namen“
Vertrauensübungen
„Freundestransport“, „Fallen lassen“, „Blinder Kegel“,„Römisches Wagenrennen“
Teambildungsübungen
“Seenot“, „Eisschollenreiten“, „Team über die Schnur“, „Elefantenspiel“, „Raufspiele“
Selbstbehauptung und Konfliktlösung
„Rudelbildung“,  „Zielschiessen (Tor, Kasten, Stange)“, „Jonglieren (Füsse, Oberschenkel, Brust, Kopf, Rücken)“, „Durch den Raum gehen“, „Tunnel„, „Kreativübungen mit Ball“, „Nein Sagen“, „Grenzen setzen“, „Überzeugungsarbeit“

Für die Durchführung einer solchen Fortbildung werden 5 Zeitstunden benötigt.
(09.00 – 14.30 Uhr)
Die Teilnehmerzahl sollte nicht unter 12 und nicht über 20 liegen.
Die Fortbildungen werden immer mit 2 Trainern/Referenten (Jutta Sand, Roland Keiner, Michael Strelow, Michael Wiedner, Willy Wilkens) durchgeführt.
Der HFV kommt mit diesem Angebot gerne auch vor Ort in die Vereine. Benötigt wird für die Durchführung ein halber Sportplatz bzw. eine Sporthalle (mindestens 1/3)

Plant ihr Verein einen Spielnachmittag, Vereinsfest oder Saisonabschluss?
Gerne führen wir einen „Stark machen Parcours“ auch für die Kids in ihrem Verein durch.
Wenden Sie sich an unser Lehrreferat, b.mueller@hfv.de  oder rufen Sie uns an.

  Hans-Peter Biallas

Jugend-Lehrausschuss
     -Vorsitzender-