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Änderungen Durchführungsbestimmungen zur Rückserie 2011 / 2012

Liebe Sportfreunde,

nachstehend einige redaktionelle und weitere Korrekturen der Durchführungsbestimmen, die durch das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes beschlossen wurden. Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.

Die nachstehenden Änderungen sind in den zum Download stehenden Dokumenten bereits enthalten.

Änderungen sind rot bzw. durchgestrichen markiert.
Änderungen Durchführungsbestimmungen
zur Rückserie 2011 / 2012
 
5.10. Festspielregelung Frauenbereich
Die Festspielregelung kommt auch in den Frauen-Sonderstaffeln zur Anwendung
 
Die Festspielregelung ist in § 17 (1) – (4) der SpO geregelt.
1. Ein Wechsel von maximal drei Spielerinnen ist jederzeit möglich, soweit sich nicht Einschränkungen aus Ziffer 2 oder Freiheiten aus Ziffer 3 ergeben:
2. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Mannschaft der Frauen-Regionalliga oder einer aufstiegsberechtigten Mannschaft des HFV sind Spielerinnen erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Amateur-Mannschaften ihres Vereins spielberechtigt. (z.B. Einsatz am Freitag, wieder spielberechtigt am Montag)
 
3. Die Einschränkungen gemäß Ziffer 2 gelten nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spielerinnen, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
3. Weitergehende Regelung für die letzten vier Punktspiele / Aufstiegs- und Entscheidungsspiele:
Der Wechsel einer Spielerin von der 1. in die 2. und weitere Mannschaften ist in den
letzten 4 Punktspielen (nicht Regelspieltage) nicht mehr möglich, wenn die Spielerin seit dem 01. 01. in mehr als 4 Punktspielen der 1. Mannschaft eingesetzt wurde.
a.) Diese Regelung des Festspielens gilt sinngemäß auch für den Einsatz von Spielerinnen aus der 2. in die 3. oder weitere Mannschaften, für Spielerinnen aus der 3. in die 4. oder weitere Mannschaften, usw.
b.) Vorstehende Regelungen gelten auch für eventuell folgende Aufstiegs- und Entscheidungsspiele.
 
Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel der Frauen-Bundesliga-Mannschaft ist eine Spielerin, die nicht Stammspielerin ist, erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Frauenmannschaften ihres Vereins spielberechtigt. Stammspielerinnen einer Frauen-Bundesliga-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft ihres Vereins nicht spielberechtigt.
 
Die Stammspielerinnen-Eigenschaft kann frühestens ab dem 4. Meisterschaftsspieltag der Frauen-Bundesliga festgestellt werden. Stammspielerin ist, wer in mehr als der Hälfte der bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Meisterschaftsspiele der Frauen-Bundesliga-Mannschaft, für die sie spielberechtigt gewesen wäre, oder in drei aufeinander folgenden Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga zum Einsatz gekommen ist.
 
Eine Spielerin verliert ihre Stammspielerinnen-Eigenschaft dadurch, dass sie in zwei aufeinander folgenden Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga-Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, obwohl sie spielberechtigt gewesen wäre.
 
Sie wird dann wieder zur Stammspielerin, wenn sie nach einem erneuten Einsatz in der Frauen-Bundesliga-Mannschaft in mehr als der Hälfte der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Meisterschaftsspiele, für die sie spielberechtigt gewesen wäre, zum Einsatz gekommen ist.
Diese Regelungen gelten für die 2. Frauen- Bundesliga und die Regionalliga entsprechend.
 
Für Frauenmannschaften freigegebene Mädchenspielerinnen spielen sich nicht in den Frauenmannschaften fest und behalten ihre Spielberechtigung für die Mädchenmannschaft.
 
BITTE BEACHTEN SIE AUCH PUNKT „5.11.2 FESTSPIELEN ZWISCHEN FRAUEN- UND MÄDCHENMANNSCHAFTEN“ DIESER DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN.
 
 
5.11.1. Festspielen zwischen JRN und unteren Mannschaften
Die Festspielregelung ist den Durchführungsbestimmungen des Norddeutschen Fußball-Verbandes zu entnehmen. Nachzuschlagen auf der Internetseite des Norddeutschen FV www.nordfv.de
 
Der Punkt 5.11.1 wird ersatzlos gestrichen
 
Der Punkt 5.11.2 wird zu 5.11.1
 
7.9.9. Torwartspiel / Torhüterinspiel
Im Junioren- und Mädchenbereich darf der Torwart / die Torhüterin den Torraum / Strafraum
verlassen.
 
Im Herren- und Frauenbereich darf der Torwart / die Torhüterin den Torraum / Strafraum nur zum Zwecke der Abwehr verlassen. Anderenfalls ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß an der Strafraumgrenze fortzusetzen.
 
 

Änderungen Durchführungsbestimmungen zur Saison 2011 / 2012

Liebe Sportfreunde,

das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes hat entschieden, die Durchführungsbestimmungen zur
Serie 2011 / 2012 anzupassen. 

Die Änderungen können Sie der nachfolgenden PDF-Datei entnehmen:

                                 Änderungen Durchführungsbestimmungen


Die Durchführungsbestimmungen sind in der aktuellen Fassung (mit den aus den PDF zu entnehmenden Änderungen nachstehend abrufbar.

Durchführungsbestimmungen Saison 2011/ 2012

Nachstehend die Durchführungsbestimmungen zur Saison 2011 / 2012 zum Download als .pdf-Datei:


DinA 4-Format:   Durchführungsbestimmungen Serie 2011-2012 A4


DinA 5-Format:   Durchführungsbestimmungen Serie 2011-2012 A5


DinA 6-Format:   Durchführungsbestimmungen Serie 2011-2012 A6