Kinderschutz im Verein Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention

Bei der Broschüre „Kinderschutz im Verein handelt es sich um einen Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Fußball. Sie richtet sich an alle Vereinsmitarbeiter, die in ihren Vereinen den Fußball organisieren und somit für ihn Verantwortung tragen.
Ein Präventivangebot des DFB für unsere Vereine.
Der Hamburger Fußball-Verband e.V. unterstützt die Initiative des DFB und begrüßt diese Aktion ganz besonders, denn im HFV unterrichten wir bereits seit 2011 in der HFV-Jugendleiterausbildung dieses schwierige Thema, mit Unterstützung von „Zündfunke e.V. Ansprechperson für die Vereine im HFV ist Rolf Ludwig (VJA)
Im Folgenden kann jeder Verein – Trainer/innen und Betreuer/innen sowie weitere Vereinsfunktionäre über den DFB die Handlungshilfen online abrufen und für seine Arbeit verwenden.

www.dfb.de/kinderschutz/anlaufstellen

Sie können diverse handlungsvorlagen von der DFB-Seite herunterladen und verwenden:
Mustervorlagen und Merkblätter
1. Merkblatt zur Erstellung eines Kinderschutzkonzepts
2. Muster für einen Vorstandsbeschluss
3. Muster für einen Verhaltenskodex im Verein
4. Muster für Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer
5. Merkblatt zu Regeln für die Durchführung von Ferienfreizeiten und Trainingslagern
6. Muster für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
7. Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Verein
8. Merkblatt für Interventionsleitlinien im Krisenfall

Im Hinblick auf die Bezuschussung von fördernden Maßnahmen durch die Hamburger Sport Jugend möchten wir auch darauf hinweisen das ab 2015 die Vereine aufgefordert sind bei der Beantragung von Zuschüssen z.B. für „Kids in die Klubs“ entsprechende Nachweise darüber zu liefern das die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt haben.
2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz (BuKischG) in Kraft, das den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter nach § 72a SGBVIII, besser bekannt als erweitertes Führungszeugnis, im Kinder- und Jugendbereich festschreibt.Personen, deren Führungszeugnis Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit aufweist, sind von der Kinder- und Jugendarbeit im Verein/Verband auszuschließen.
Ehrenamtlich Tätige sind einem Prüfschema zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses im Sportverein/-verband (siehe DOSB/dsj Handlungsleitfaden oder DOSB/dsj-Orientierungshilfe) zu unterziehen, um herauszufinden, ob die Tätigkeit hinsichtlich Art, Intensität und Dauer die entsprechende Vorlage notwendig macht. Für haupt- und nebenamtlich tätige Personen ist die Vorlage verpflichtend.
Die Hamburger Sportjugend als Träger der freien Jugendhilfe und die Stadt Hamburg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gefordert, entsprechend des BuKischG eine Vereinbarung abzuschließen. Die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung, die verbindlichen Charakter für die Mitgliedsvereine und –verbände hat, erfolgte zwischen der Hamburger Sportjugend und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg im August 2014″.

– Download BuKischG
– Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis
– Download Antrag erweitertes Führungszeugnis
– Archivierung erweitertes Führungszeugnis
– Download Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss

Ihr Kontakt:
Angelika Seifert Tel.: 040 – 419 08 222

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden stellt die Hamburger Sportjugend Mittel zur Verfügung, die bei Erfüllen aller folgenden Voraussetzungen von den Vereinen und Verbänden beansprucht werden können:
• Bestehen einer Jugendordnung *1
• Wahl der/des Jugendwartin/-wartes auf einer Versammlung der jugendlichen Mitglieder sowie der Jugendleiter/innen und Jugendgruppenleiter/innen bzw. der Jugendvertreter/innen
• Sitz und Stimme für die/den Jugendwart/in im engeren Vorstand des Vereins bzw. Verbandes
• eigener Jugendetat
• Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zum Kinderschutz / Prävention sexualisierte Gewalt (Abfrage/Nachweis erfolgt durch den jährlich einzureichenden Statistikbogen)
• Abgabe des Statistikbogens „Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit“ des Vorjahres

– Download Handlungsleitfaden PSG
– Download Orientierungshilfe rechtliche Fragen
– Download Nachher sagen die noch…

Beauftragter für Prävention sexualisierter Gewalt
Rolf Ludwig
Tel.: 040-7651754
giwdulflor@gmail.com

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