Kein Mindestlohn für Amateur-Vertragsspieler

Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am heutigen Montag nach einen Treffen mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) in Berlin klar. Die Vertragsspieler bekämen in der Regel eine geringe Aufwandsentschädigung als Minijobber.
DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, diese Regelung betreffe auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekämen. Der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch und DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel sprachen von einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt.

Nahles: „Zukunft der Amateure im deutschen Sport ist gesichert“
Wann spielt ein Fußballer für das Gemeinwohl? Wann wird das Kicken zur Arbeit? Arbeiten Fußballer auch in der Halbzeitpause? Was ist mit den Fahrten zu den Spielen? Seit 1. Januar 2015 greift das neue Mindestlohngesetz, es sieht flächendeckend für Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor. Viele Amateurvereine und Amateurfußballer standen vor der Frage: Sind die Spieler Arbeitnehmer? Gilt auch für (Amateur-) Fußballer der Mindestlohn? Welche Ausnahmen existieren für welche Konstellation?
Heute wurden diese Fragen beantwortet. Sie waren Gegenstand eines Spitzengesprächs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. Ministerin Andrea Nahles hatte sich zum Austausch mit DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel, dem für die Amateure zuständigen 1. DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch sowie DOSB-Präsident Alfons Hörmann und DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper getroffen.
Die Ergebnisse des Gesprächs sind Meilensteine für den Fußball in Deutschland. Ministerin Nahles fasste zusammen: „Wir haben Lösungen gefunden. Die Zukunft der Vertragsamateure im deutschen Sport ist gesichert. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Für diese Vertragsspieler ist folglich auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind.“

Grindel: Kein Mindestlohn für Ehrenamtler
Vertragsamateure fallen also nicht unter das Mindestlohngesetz, und die Ministerin stellte klar, dass dies auch für alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Amateursportbereich, die auf Minijobbasis stattfinden, gilt. Ihre Worte sind ein Hoch auf das Ehrenamt: „Wir sind sicher, dass der deutsche Sport nur dadurch lebt, dass sich so viele ehrenamtlich engagieren und diesen Bereich am Laufen halten“, sagte Nahles.
Für den Bereich der sonst im Verein ehrenamtlich Tätigen, etwa Trainer oder Platzwarte, sagte DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel gegenüber DFB.de: „Auch hier ist zum Teil die Form des Minijobs gewählt worden. Hier ist unsere gemeinsame Empfehlung, darauf in Zukunft zu verzichten und diese Tätigkeit als Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz abzugelten. Dann ist auch in diesem Bereich im Amateursport kein Mindestlohn zu zahlen.“

Koch: „Große Portion Sicherheit und Klarheit für Vereine geschaffen“
Dr. Rainer Koch sprach von einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt. „Heute wurden viele Klarstellungen getroffen“, so der 1. DFB-Vizepräsident. „Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass dafür das Gesetz gar nicht geändert werden muss. Denn es handelt sich nicht um Arbeitnehmer. Nun ist wichtig, dass die heutigen Klarstellungen deutlich an die Vereine herangetragen werden – so deutlich, dass die Vereine absolute Verlässlichkeit haben.“
Koch weiter: „Frau Nahles hat auch deutlich gesagt, dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. Damit ist eine große Portion Sicherheit und Klarheit für die Vereine geschaffen worden.“
Auch DFB-Präsident Wolfgang Niersbach begrüßte die Einigung: „Ich freue mich über das hervorragende Ergebnis, das Reinhard Grindel und Rainer Koch im Dialog mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Politik für den deutschen Fußball erreicht haben. Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt.“

[sl] – Quelle: DFB.de am 23.02.2015

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