HFV begrüßt die Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Der Bundestag hat die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) beschlossen. Final muss die Änderung der SALVO noch vom Bundesrat beschlossen werden. Wenn der Bundesrat dem Beschluss zustimmt gibt es eine neue Regelung u.a. beim Austausch von Grand- oder Rasenflächen in Kunststoffrasenspielflächen. Dieser Austausch ist danach keine wesentliche Veränderung, die eines neuen Genehmigungsverfahrens bedarf. Mit einer Neuregelung von Ruhezeiten und Lärmrichtwerten soll auch die Nutzung innerstädtischer Sportanlagen gefördert werden.

HFV-Präsident Dirk Fischer: „Der Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Funktionen. Daher bestehen an der Ausübung von Sport nicht nur private, sondern – insbesondere an der Ausübung von Breiten- und Jugendsport – auch öffentliche Interessen. Besonders freuen wir uns für unsere vielen Vereine, die eine neue Kunststoffrasenfläche bekommen haben und bekommen werden. Sie können davon ausgehen, dass die Nutzungszeiten durch die Umwidmung des Belages nicht mehr eingeschränkt werden können!“

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