HFV begrüßt die Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

HFV-Präsident Dirk Fischer - Foto Gettschat

Der Bundesrat hat heute die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) beschlossen. Diese regelt, wie laut es auf einem Sportplatz zugehen darf. Die Regelung war speziell in Hamburg immer wieder im Fokus, da auf mehreren Sportanlagen die Nutzungszeiten stark eingeschränkt wurden.

Die Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen, wie bei einem Wechsel des Belags von Grandplatz hin zu einem Kunstrasenplatz, hat nach dem heutigen Beschluss keine nachteilige Auswirkung mehr. Der sogenannte Altanlagenbonus ist nun rechtlich abgesichert. Mit der Anhebung der Dezibelgrenze für die Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ist zudem ein deutlich längerer Trainings- und Spielbetrieb möglich.

HFV-Präsident Dirk Fischer: „Der Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Funktionen. Daher bestehen an der Ausübung von Sport nicht nur private, sondern – insbesondere an der Ausübung von Breiten- und Jugendsport – auch öffentliche Interessen. Besonders freuen wir uns für unsere vielen Vereine, die eine neue Kunststoffrasenfläche bekommen haben und bekommen werden. Sie können davon ausgehen, dass die Nutzungszeiten durch die Umwidmung des Belages nicht mehr eingeschränkt werden können!“

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