Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017

Der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. leistet eine freiwillige Zahlung einer Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017 auf Grundlage folgender Richtlinien:

Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017

Erstmalige Verpflichtung von Amateuren/Vertragsspielern als Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017, die in dieser Spielzeit höchstens ihr 23. Lebensjahr vollendet haben und zudem erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzmannschaft in der Spielzeit 2016/2017 eingesetzt wurden

Erstmalige Verpflichtung als Lizenzspieler in der Spielzeit 2015/2016 und erstmaliger Einsatz in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzmannschaft in der Spielzeit 2016/2017

Gemäß den Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017 müssen Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2017 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.

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