Entscheidungen des Verbands – Schiedsrichterausschusses vom 22. Juni 2016

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch die Vereine SuS Waldenau von 1947 e.V und FC Hamburger Berg e.V. :

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein SuS Waldenau von 1947 e.V.

Der Verein SuS Waldenau von 1947 e. V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung (fehlende Anzahl anerkannter Schiedsrichter) mit einer Geldstrafe in Höhe von € 300,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 600,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 31.12.2016 nicht abgestellt werden.
Der Verein SuS Waldenau von 1947 e. V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung (Abgabe des SR-Meldebogens) mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 31.12.2016 nicht abgestellt werden.
Der Verein SuS Waldenau von 1947 e. V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 4 der Schiedsrichterordnung (Sitzungsbesuch im BSA) mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 31.12.2016 nicht abgestellt werden.

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein FC Hamburger Berg e.V.

Der Verein FC Hamburger Berg e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 und 4 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 400,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 31.12.2016 nicht abgestellt werden.

Frank Behrmann
Verhandlungsleiter
Wilfred Diekert
Vorsitzender

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