Der Spielausschuss des HFV gibt bekannt

Die Spiele, für die entsprechende Anträge vorlagen, wurden entsprechend des Spielstands bei Abbruch gewertet. Die restlichen abgebrochenen Spiele wurden neu angesetzt, da keine entsprechenden Anträge vorlagen. Für diese Spiele kann nach Einigung beider beteiligten Mannschaften die Wertung wie bei Abbruch bis einschließlich 23.5.17 beim HFV beantragt werden. Gebühren fallen nicht an.

Diese Verwaltungsentscheidung beruht auf Paragraph 4 (2) der Rechts- und Verfahrensordnung (*) des HFV.

(*) § 4 Rechtsgrundlagen

(2) In Fällen, für die die Regelungen in der Satzung und den Ordnungen nicht ausreichend sind, ist nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des sportlichen Gedankens zu entscheiden.

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