Berufung Grün – Weiß Eimsbüttel gegen das Urteil des JRA vom 4.4.2017

Beschluss

Betrifft: Berufung Grün – Weiß Eimsbüttel gegen das Urteil des JRA vom 4.4.2017 betreffend die Vorfälle nach dem Spiel Nummer 033 006 079 vom 26.3.17 zwischen BW 96 und GW Eimsbüttel B-Junioren
( hier: Sperre der Spieler Perinic und Ibisi bis sie den Täter eines Fußtritts gegen den Schiedsrichter benennen, längstens bis 3.4.2019 )

gemäß § 23 Absatz 4 RuVO
vom 3.5.2017

1) Auf Antrag des Berufungsführers wird die gegen die Spieler Perinic und Ibisi verhängte Sperren bis zu abschließenden Entscheidung durch das Verbandsgericht einstweilen ausgesetzt.

2) Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.

3) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Der Antrag auf einstweilige Aussetzung der Sperre ist zulässig und begründet.

Aus dem bisherigen Verlauf der Berufungsverhandlung ergeben sich erhebliche Zweifel, ob der Schiedsrichter getreten wurde und ob dieses durch einen der betroffenen Spieler geschah oder ob die Spieler den Tritt überhaupt haben sehen können.

Nach Auffassung des Verbandsgerichts liegen damit besondere Gründe vor, die eine einstweilige Aussetzung der Sperren für geboten erscheinen lassen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

Weiter Zu

UNSERE PARTNER