Berufung des FC Hamburger Berg gegen das Urteil des SpG vom 31.5.2017

Beschluss

Betrifft: Berufung des FC Hamburger Berg gegen das Urteil des SpG vom 31.5.2017 betreffend die Vorfälle im Spiel Nummer 031 022 125 vom 21.5.2017 zwischen FC Hamburger Berg und FC Schnelsen ( Geldstrafen wegen schuldhaft verursachten Spielabbruchs und unsportlichem Verhaltens von Vereinsanhängern sowie Spielwertung )

gemäß § 25 Absatz 7 RuVO
vom 15.6.2017
durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts Thomas Zeißing als Einzelrichter

1.) Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsgebühr ist verfallen. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00 trägt der Berufungsführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Berufung ist unzulässig.

Der Berufungsführer hat die Berufung nicht innerhalb der Berufungsfrist begründet.

Die Berufung war danach gemäß § 25 (7) RuVO unanfechtbar und kostenpflichtig zurückzuweisen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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