Änderungen im Bezug auf internationale Vereinswechsel/Erstausstellungen

Der DFB hat bekanntgegeben, dass es mit Beginn der Wechselperiode I, d.h. seit dem 01.07.2017 Änderungen in Bezug auf internationale Vereinswechsel gibt.
Die wichtigste Änderung: Für Spieler, zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr, muss neben den bisher bekannten Unterlagen zusätzlich eine Meldebescheinigung/Wohnsitzbestätigung eingereicht werden! Sollten Anträge ab dem 01.07.2017 ohne die Meldebescheinigung eingereicht worden sein, werden wir diese nun abweisen und zurücksenden.

D.h. in Zukunft werden folgende Unterlagen benötigt:
– Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung
– Antrag auf internationalen Vereinswechsel
– Kopie eines amtlichen Personaldokuments

Für Spieler/Spielerinnen zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr zusätzlich:
– Zusatzerklärung der Eltern
– Meldebescheinigung/Wohnsitzbestätigung

Für Spieler/Spielerinnen, die aus nachstehenden Ländern stammen bzw. dort zuletzt gespielt haben, werden zusätzliche Dokumente benötigt. Diese entnehmen Sie bitte der Hinweis-Datei.
Argentinien, Ägypten, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Ghana, Japan, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Saudi Arabien, Schweden, Serbien, Spanien, Ukraine und USA.

Des Weiteren ist es in letzter Zeit vermehrt vorgekommen, dass der Antrag auf internationalen Vereinswechsel unvollständig ausgefüllt wurde. Ich bitte Sie hier darauf zu achten, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt werden müssen!
Für die Vereine, deren Ligamannschaft in der Regionalliga oder höher spielt, möchte ich darauf hinweisen (v. a. für Altona 93 neu), dass Vereinswechsel (egal, ob Junioren/Senioren) über das FIFA-TMS abgewickelt werden müssen. Sollten dazu Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an den DFB.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Dominik Voigt (d.voigt@hfv.de / 040 – 675 870 14) gern zur Verfügung.

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