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Außerordentlicher Bundestag am 2. März 2012 in Frankfurt
Im Rahmen einer Zusammenkunft in der DFB-Zentrale am heutigen Donnerstag in Frankfurt am Main hat Dr. Theo Zwanziger die Präsidenten der Regional- und Landesverbände nochmals persönlich und formell über seine Entscheidung des vorzeitigen Rücktritts als DFB-Präsident unterrichtet. Dabei wurden auch der Fahrplan und das Prozedere der Übergabe des Präsidentenamtes an Wolfgang Niersbach festgelegt. Auf dieser Grundlage soll am 2. März 2012 ein Außerordentlicher Bundestag in Frankfurt am Main stattfinden.
Die formale Einberufung dieses Bundestages sowie die Festlegung des Ablaufs werden in der Sitzung des DFB-Präsidiums am 27. Januar 2012 erfolgen. Gemäß Satzung muss der Außerordentliche Bundestag innerhalb von neun Wochen durchgeführt werden. Der 2. März fällt in diese Frist.
DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger erläutert (Foto links): „Nach Abwägung der gesamten Situation bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es für den gesamten DFB und auch für mich persönlich besser ist, zügig für klare Verhältnisse an der Spitze des Verbandes zu sorgen. Die sehr offene Diskussion mit den Repräsentanten der Regional- und Landesverbände hat mich in dieser Einschätzung bestärkt. Natürlich werde ich über den Bundestag hinaus dem DFB und dem Fußball insgesamt stark verbunden bleiben, auch durch meine Mitarbeit in den internationalen Gremien und als Vorsitzender der DFB-Kulturstiftung.“
Hermann Korfmacher, der 1. DFB-Vizepräsident Amateure, sagt: „Es gab aus dem Kreise der Präsidenten der Regional- und Landesverbände starke Tendenzen, an dem für die Amtsübergabe ursprünglich vorgesehenen Oktober-Termin 2012 festzuhalten. Letztlich ausschlaggebend war dann aber auch der persönliche Wunsch des Präsidenten, dem wir einheitlich Rechnung tragen und höchsten Respekt zollen. Die aktuelle Debatte hat noch einmal ausdrücklich gezeigt, welch hohe Wertschätzung Dr. Theo Zwanziger genießt. Diese Anerkennung seiner Person und seiner Amtsführung haben wir Dr. Zwanziger heute auch persönlich vermittelt.“
Wolfgang Niersbach, DFB-Generalsekretär und Kandidat für das Amt des Präsidenten, erklärt: „Mit großem Respekt begrüße ich diese Entscheidung von Dr. Zwanziger. Wir sind uns einig in der Zielsetzung, einen reibungslosen und harmonischen Übergang zu vollziehen. Ich bin mir auch sicher, dass uns dies gelingt, weil wir seit 20 Jahren eng, vertrauensvoll und freundschaftlich zusammenarbeiten. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Letztlich das entscheidende Votum haben die Delegierten des Bundestages.“
Direktion Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Tipps des Jugend-Lehrausschusses: Meldung eines Sportunfalls
https://www.arag-sport.de/ihr-sportversicherungsbuero/hsbUnter der o.g. Homepage erreichen Sie das Versicherungsbüro der ARAG-Sportversicherung. Es erscheint die Unfall-Schadensmeldung, die sie genau ausfüllen müssen um den Sportunfall zu melden.
Wie geht das?
Das im Bundesdatenschutzgesetz garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen hat es erforderlich gemacht, zwischen den Angaben des Vereins/Verbands und den persönlichen Daten des Verletzten (z.B. sensible Gesundheitsdaten oder Daten aus dem privaten Bereich) eine Trennung zu ermöglichen. Dies kann durch zwei unterschiedliche Vorgehensweisen sichergestellt werden. Bitte wählen Sie unter den beiden folgenden Möglichkeiten:
1. Dokument ausdrucken
Der Sachbearbeiter im Verein/Verband druckt die bis hierhin ausgefüllte Schadenmeldung aus und überreicht sie mit Vereins-/Verbands-Stempel und Unterschrift an den Verletzten. Dieser muss daraufhin seine weiteren Angaben in der Schadenmeldung handschriftlich ergänzen, die Schadenmeldung und die Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben und anschließend an das zuständige Versicherungsbüro senden.
2. jetzt die persönlichen Daten eingeben
Der Sachbearbeiter im Verein/Verband überlässt dem Verletzten von diesem Zeitpunkt an am PC die Eingabe seiner persönlichen Daten. Anschließend wird die Schadenmeldung ausgedruckt und die Angaben des Vereins-/Verbands unterschrieben und mit dem Vereins-/Verbands-Stempel versehen.
Der Verletzte unterschreibt seine persönlichen Angaben und die Schweigepflichtentbindungserklärung. Anschließend wird die Schadenmeldung an das zuständige Versicherungsbüro versandt.
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